Hier sind einige der häufigsten Fragen, die Kunden zur Unfallregulierung, zu Gutachten und zur Wertminderung haben. Diese Antworten helfen Ihnen, den Prozess besser zu verstehen und sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.
Ein Ferngutachten wird basierend auf Fotos oder Videos erstellt, die von Werkstattmitarbeitern oder dem Kunden selbst aufgenommen werden. Der Gutachter sieht das Fahrzeug dabei nicht persönlich, was zu fehlerhaften oder unvollständigen Bewertungen führen kann. Ein Vor-Ort-Gutachten hingegen wird direkt am Fahrzeug durchgeführt und bietet eine vollständige und genauere Schadensbewertung, da der Gutachter alle Schäden selbst inspizieren kann.
Wichtiger Tipp: Vertrauen Sie auf unabhängige Vor-Ort-Gutachten, um eine präzise Einschätzung zu erhalten und Ihre Versicherungsansprüche zu sichern.
Ein Prüfbericht wird von der Versicherung nachträglich erstellt, um ein bereits vorliegendes Gutachten zu überprüfen. Oft wird er verwendet, um Kürzungen an den Reparaturkosten vorzunehmen. Ein Kürzungsbericht senkt die zuvor geschätzten Reparaturkosten gezielt ab.
Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, den Prüf- oder Kürzungsbericht zu akzeptieren. Es ist Ihr Recht, sich auf das unabhängige Gutachten zu verlassen und Kürzungen anzufechten.
Die Differenz zwischen beiden Werten wird als Wiederbeschaffungsaufwand bezeichnet und gibt an, wie viel Geld Sie letztlich von der Versicherung für den Kauf eines Ersatzfahrzeugs erhalten.
Merkantile Wertminderung: Selbst wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall vollständig repariert wurde, verliert es an Marktwert, weil es als Unfallwagen gilt. Diese Wertminderung wird meist bei Fahrzeugen bis zu 6 Jahren oder mit weniger als 100.000 km Laufleistung berücksichtigt.
Technische Wertminderung: Diese entsteht, wenn Ihr Fahrzeug nach der Reparatur nicht mehr den ursprünglichen technischen Zustand erreicht. Technische Mängel bleiben bestehen, was den Wert des Fahrzeugs ebenfalls mindert.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall lohnt sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr, und die Versicherung zahlt Ihnen den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Ja, bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden in Geld auszahlen, ohne dass das Fahrzeug repariert wird. Allerdings wird die Versicherung oft nur die geschätzten Reparaturkosten erstatten und dabei Abzüge vornehmen, da nicht alle Positionen wie bei einer tatsächlichen Reparatur anfallen.
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen. Dies stellt sicher, dass Sie für die Dauer der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung mobil bleiben.
Bei einer Werkstattbindung im Versicherungstarif sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug in einer vorgeschriebenen Werkstatt reparieren zu lassen. Falls Sie diesen Zusatz nicht im Vertrag haben, können Sie die Werkstatt frei wählen.
Wichtig: Achten Sie darauf, ob Ihre Versicherung repariert mit gebrauchten Teilen (z. B. bei der Allianz üblich), um Kosten zu senken.
Die Totalschadenquote gibt an, ob die Reparatur eines Fahrzeugs wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierbei werden die Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert verglichen. Übersteigt die Reparaturquote den Wert des Fahrzeugs, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Als Geschädigter müssen Sie den Schaden und dessen Entstehung nachweisen. Ein unabhängiges Gutachten spielt hier eine zentrale Rolle, um den Schadenumfang und die Verantwortlichkeit zu dokumentieren.
Ferngutachten bergen das Risiko fehlerhafter Bewertungen, da der Gutachter das Fahrzeug nicht persönlich inspiziert. Zudem besteht die Gefahr der Manipulation von Fotos und Videos. Diese Gutachten bieten keine vollständige Sicherheit und können dazu führen, dass Ihre Versicherungsansprüche gekürzt oder abgelehnt werden.
Ja, bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der Versicherung, der möglicherweise im Interesse des Versicherers handelt.
Diese Fragen und Antworten sollen Ihnen dabei helfen, den Schadenregulierungsprozess besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an unabhängige Gutachter, die Ihnen kompetent zur Seite stehen.