Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn Ihr Fahrzeug durch das Verschulden eines Dritten beschädigt wurde. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Reparatur. Als Geschädigter haben Sie umfangreiche Rechte, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird.
Ein Haftpflichtschaden tritt ein, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt alle
erforderlichen Kosten – von der Reparatur bis hin zur Entschädigung für Nutzungsausfall und Wertminderung.
§ 249 BGB regelt dabei Ihr Recht auf Naturalrestitution. Das bedeutet, dass der Zustand des Fahrzeugs wiederhergestellt werden
muss, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Sie haben Anspruch auf vollständige und fachgerechte Reparatur, sodass Ihr Fahrzeug in den Zustand versetzt wird, der vor dem Unfall bestand.
Freie Wahl des Gutachters
Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der den Schaden neutral und objektiv bewertet. Gutachter, die von der
Versicherung beauftragt werden, könnten in bestimmten Fällen weisungsgebunden sein. Als freie und unabhängige Gutachter arbeiten wir ausschließlich im Interesse unserer
Kunden und stellen sicher, dass der Schaden vollständig und korrekt dokumentiert wird.
Der BGH (Bundesgerichtshof) hat in einem wichtigen Urteil (Az. VI ZR 67/06) klargestellt, dass der Geschädigte das Recht hat, einen
unabhängigen Gutachter zu wählen, um die Neutralität und Vollständigkeit der Schadensermittlung zu gewährleisten. Dieses Urteil stärkt die Position des Geschädigten gegenüber
Versicherungen und betont die Bedeutung eines unabhängigen Gutachtens.
Freie Wahl der Werkstatt
Sie sind nicht verpflichtet, die von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt zu nutzen. Wählen Sie eine Werkstatt, die den Schaden nach den
Herstellervorgaben repariert, um die Sicherheit und den Wert Ihres Fahrzeugs wiederherzustellen.
Anspruch auf Nutzungsausfall
Ist Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen zu. So bleiben Sie auch während der
Reparatur mobil.
Anspruch auf Wertminderung
Sollte Ihr Fahrzeug trotz Reparatur an Marktwert verlieren, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für den merkantilen Minderwert. Diese
Entschädigung deckt den durch den Unfall verursachten Wertverlust ab.
Recht auf Rechtsbeistand
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen. In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung des
Unfallverursachers die Anwaltskosten. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Sie Ihre Rechte vollständig ausschöpfen.
Unabhängigen Gutachter beauftragen
Beauftragen Sie direkt einen unabhängigen Gutachter, um den Schaden neutral und korrekt bewerten zu lassen.
Schadensaufnahme
Der Gutachter dokumentiert den Schaden umfassend, erstellt detaillierte Fotos und prüft alle betroffenen Fahrzeugteile.
Erstellung des Gutachtens
Innerhalb von 24 Stunden wird das Gutachten erstellt und sowohl Ihnen als auch der gegnerischen Versicherung übermittelt.
Reparaturfreigabe
Sobald die Versicherung die Reparatur freigibt, können Sie mit der Reparatur beginnen. Alternativ können Sie vor der Freigabe starten, tragen dann aber das
Risiko, dass nicht alle Kosten übernommen werden.
Nutzungsausfall und Wertminderung
Falls zutreffend, werden auch Ansprüche auf Nutzungsausfall oder Wertminderung im Gutachten berücksichtigt und bei der
Regulierung geltend gemacht.
Fiktive Abrechnung
Entscheiden Sie sich gegen eine Reparatur, können Sie den Schaden fiktiv abrechnen lassen. Die Versicherung zahlt den Schadenbetrag auf
Basis des Gutachtens aus.
Vorschäden
Achten Sie darauf, dass frühere Schäden am Fahrzeug korrekt dokumentiert sind. Ohne den Nachweis einer fachgerechten Reparatur früherer Schäden könnte die
Versicherung die Zahlung verweigern.
Totalschaden
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt. Sie entscheiden, ob Sie das Fahrzeug verkaufen oder
weiter nutzen. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
Als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht auf eine faire Entschädigung und die vollständige
Wiederherstellung Ihres Fahrzeugs gemäß § 249 BGB. Wir arbeiten als freie und unabhängige Gutachter, ohne Weisungsgebundenheit, ausschließlich für
unsere Kunden und nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Unsere Expertise sichert Ihnen eine umfassende, objektive Bewertung des Schadens und eine faire Schadensregulierung.
Der BGH hat zudem klar betont, dass unabhängige Gutachten entscheidend sind, um die Rechte des Geschädigten zu schützen und eine faire Bewertung
sicherzustellen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unabhängige Beratung oder um schnell und unkompliziert einen Gutachtertermin zu vereinbaren.